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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Durch das EEG wird die Erzeugung von Strom aus fogenden Quellen gefördert:
Die durch die erhöhte Vergütung entstehenden Mehrkosten werden auf alle Endverbrauchermengen gleichmäßig aufgeteilt und fließen als EEG-Umlage in die Kalkulation der der Endverbraucherpreise mit ein. So werden alle privaten, gewerblichen und industrielle Kunden gleichmäßig am Umlageverfahren beteiligt. Die aktuelle EEG-Umlage beträgt für das Jahr 2011 bundeseinheitlich 3,53 Ct/kWh. Die EEG-Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern immer zum 15. Oktober eines Kalendarjahres für das Folgejahr bekannt gegeben. |






