EEG PDF Drucken E-Mail

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Um die hohen Investitionskosten in Erneuerbare Energien für den Investor rentabel zu machen, wurde in Deutschland das Erneuerbare-Energien-Gesetz am 1. April 2000 als Nachfolger des Stromeinspeisungsgesetzes vom 7. Dezember 1990 eingeführt. Dieses regelt die Vergütung für die Einspeisung von Strom aus umweltfreundlichen Quelle. Es soll damit der Ausbau der Wärme- und Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien gefördert werden, um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, wie z. B. Erdöl, Erdgas oder Kohle, zu verringern.

Durch das EEG wird die Erzeugung von Strom aus fogenden Quellen gefördert:

  • Wasserkraft
  • Deponiegas, Klärgas und Grubengas
  • Biomasse
  • Geothermie
  • Windenergie
  • solarer Strahlungsenergie (zum Beispiel Photovoltaik)

Die durch die erhöhte Vergütung entstehenden Mehrkosten werden auf alle Endverbrauchermengen gleichmäßig aufgeteilt und fließen als EEG-Umlage in die Kalkulation der der Endverbraucherpreise mit ein. So werden alle privaten, gewerblichen und industrielle Kunden gleichmäßig am Umlageverfahren beteiligt.

Die aktuelle EEG-Umlage beträgt für das Jahr 2011 bundeseinheitlich 3,53 Ct/kWh. Die EEG-Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern immer zum 15. Oktober eines Kalendarjahres für das Folgejahr bekannt gegeben.