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Mess- und Messstellenrahmenvertrag PDF Drucken E-Mail

Der Messstellenrahmenvertrag

Beauftragt der Anschlussnutzer einen Dritten als Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers EV Oelde, dann regelt dieser Vertrag neben den Voraussetzungen auch die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebes und ggf. der Messung in den Bereichen Elektrizität und/oder Gas.

 

Der Messrahmenvertrag

In dem Messrahmenvertrag sind die Rechte und Pflichten zwischen Netzbetreiber und Messdienstleister im Zusammenhang mit der Durchführung der Messung geregelt. Diese Regelungen sind unabhängig von der Energieflussrichtung.