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Höhere Abgaben für Stromkunden PDF Drucken E-Mail

Die umweltfreundliche Energieerzeugung in Deutschland boomt. Die Zuwachsraten für Solar-, Wasser- und Windenergie liegen im zweistelligen Bereich. Doch bei aller Freude darüber gibt es auch eine schlechte Nachricht. Der große Erfolg der ökologischen Energieerzeugung führt zu steigenden Energiekosten.

Die Bundesrepublik setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass Klima- und Umweltschutz stärker gefördert werden. So ist z. B. in den letzten Jahren zu erkennen, dass immer mehr Menschen in unserem Land über alternative Energieerzeugung nachdenken. Dazu gehören z. B. Stromerzeugung über Windkrafträder, Fotovoltaikanlagen oder auch Biomasse. Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck bereits im Jahre 2000 das sogenannte Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz soll die Bundesbürger animieren, z. B. Fotovoltaikanlagen auf ihren Dächern zu installieren, um somit aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Als Anreiz zur Installation sichert das EEG dem Betreiber eine feste Einspeisevergütung zu. Diese Einspeisevergütungen fördern somit den Zubau von umweltfreundlichen Anlagen zur Stromerzeugung und sollen damit fossile Energieträger wie Kohle, Öl, Gas und vor allem auch Atomenergie schrittweise ersetzen.

Das EEG schreibt gesetzlich vor, dass die Einspeisevergütungen mit dem sogenannten EEG-Aufschlag auf alle Endkunden umgelegt werden müssen. Somit leisten alle Industrie- und Gewerbekunden sowie privaten Haushalte mit dem EEG-Aufschlag einen aktiven Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Die Erlöse aus dem EEG-Aufschlag sind gesetzliche Abgaben und müssen wie eine Steuer zu 100 % von den Energieversorgern an die Übertragungsnetzbetreiber abgeführt werden. Die Übertragungsnetzbetreiber verwalten diese Erlöse als Treuhänder und sorgen dafür, dass die Einspeisevergütungen zu 100 % an die Anlagenbetreiber ausgezahlt werden. Außerdem geben die Übertragungsnetzbetreiber immer am 15. Oktober jeden Jahres bekannt, welcher Aufschlag für das Folgejahr gilt.

Ab dem 01.01.2010 steigt der  der bundeseinheitliche EEG-Aufschlag um 0,873 Cent/ kWh auf  2,047 Cent/kWh (netto). Für einen durchschnittlichen Oelder Haushalt mit einem Verbrauch von 3.500 kWh Strom im Jahr bedeutet dies eine Mehrbelastung von 36,40 Euro pro Jahr (inkl. Mehrwertsteuer), das entspricht etwa 3,31 Euro pro Abschlag.
Alle Stromkunden der Energieversorgung Oelde werden über die Veränderung Ihres Strompreises schriftlich informiert.